Info
Der Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen ist einzig und allein staatlich befugt Freiberuflich Teilung von Grundstücken durchzuführen (§ 1 Liegenschaftsteilungsgesetz)
Einige Tipps:
Achtung vor Grundstückskauf!
- Das Flächenausmaß laut Grundbuch muss nicht dem in der Natur entsprechen.
- Sind die Grundgrenzen vor Nachbarschaftsstreitigkeiten rechtlich gesichert?
- Welche Widmung(Flächenwidmungsplan) hat das Grundstück?
- Welche Bebauungsdichte wird bei einer Bebauung vorgeschrieben?
- Gibt es Baubeschränkungen oder Lasten (Servitute)?
Dies und andere Fragen können wird Ihnen gerne beantworten
Nutzen sie die kostenlose Ziviltechniker Erstberatung !
Links:
Rechtsauskünfte: www.ris.bka.gv.at
ZT-Datenforum: www.zt.co.at
Ingenieurkammer: www.aikammer.org
GPS-Netz GmbH: www.gps-netz.at
Land Steiermark: www.steiermark.at
Stainz: www.stainz.at
Geologen: www.geolith.at |